Als deutscher Freelancer arbeite ich ortsunabhängig, einen guten Teil der Zeit aus einem Camper Van. Anfang April 2026 habe ich in Georgien eine Firma als Individual Entrepreneur (IE) registriert. Hier ist mein Erfahrungsbericht.
Warum Georgien?
Georgien bietet für digitale Nomaden und Remote-Freelancer ein ungewöhnlich einfaches Steuerregime: 1 % auf den Umsatz unter dem sogenannten Small Business Status — bis 500.000 GEL im Jahr (ca. 170.000 EUR — Kurs April 2026). Kein Mindestkapital. Keine komplexe Buchhaltung. Und eine Registrierung die wirklich unkompliziert ist — nicht auf dem Papier, sondern in der Realität.
Hinzu kommen: keine Visumspflicht für EU-Bürger, niedrige Lebenshaltungskosten, gute Infrastruktur und immer mehr internationale Freelancer in Tbilisi.
Die Registrierung: Einfacher als gedacht
Ich hatte mit einem halben Tag Bürokratie gerechnet. Es wurde ein Vormittag — inklusive Kaffeepause.
Mit Hilfe einer lokalen Kontaktperson bin ich ins House of Justice gegangen — das georgische Äquivalent zum deutschen Amtsgericht, nur deutlich effizienter. Kein Termin nötig. Einfach hinlaufen, Nummer ziehen, warten.
Das Formular ist auf Georgisch, aber mit Unterstützung vor Ort kein Problem. Ich habe meinen Trade Name (Plugge Engineering Services) und meine Tätigkeitscodes angegeben und eine virtuelle Büro-Adresse eingetragen — und das war es.
Was ist eine virtuelle Büroadresse?
Georgien verlangt eine offizielle Geschäftsadresse — auch für Remote-Freelancer ohne eigenes Büro. Eine virtuelle Adresse ist ein Briefkasten-Service: ein lokales Unternehmen stellt eine registrierte Adresse zur Verfügung, nimmt Post entgegen und leitet sie weiter. Einmalige Zahlung laut Anbieter. Kosten: 250 GEL — das war mein einziger Aufwand für die gesamte Registrierung, alles inklusive.
Der kritische Punkt: Was du tatsächlich tust
Was viele nicht wissen: Nicht jede selbständige Tätigkeit darf den Small Business Status nutzen.
Beratungstätigkeit steht auf der Ausschlussliste des Small Business Status (Regierungsverordnung Nr. 415, Anlage 4). Wer tatsächlich Ingenieur- oder technische Leistungen erbringt, fällt nicht darunter — und sollte sie auch so benennen.
Das ist kein Trick: Die Bezeichnung ersetzt nicht die Tätigkeit. Wer tatsächlich berät, fällt aus dem Status, egal was auf der Rechnung steht. Wer technische Leistungen erbringt, sollte das auf Rechnungen, in E-Mails mit der Bank und auf dem Steuerportal konsequent genauso beschreiben — eine ungenaue Formulierung kann sonst zu einer falschen Einordnung führen.
Das Steuerportal: rs.ge
Nach der Registrierung geht es auf rs.ge — das Portal der georgischen Steuerbehörde. Die Oberfläche ist auf Georgisch, mit etwas Geduld und Übersetzungshilfe aber navigierbar.
Eine Besonderheit aus meiner eigenen Erfahrung: Ich hatte im Justice House eine georgische eSIM genutzt — Anmeldung war damit möglich. Auf rs.ge habe ich danach auf meine reguläre SIM-Karte gewechselt, was für die weiteren Verifizierungsschritte wichtig ist.
Was ich auf rs.ge einrichten musste:
Status aktiv bestätigen · Trade Name eintragen · Geschäftsadresse eintragen (auch virtuelle) · IBAN hinterlegen · Tätigkeitscodes eintragen · Small Business Status markieren · E-Mail und Telefonnummer verifizieren
Mein ehrliches Fazit zum Portal: Ohne KI-Unterstützung wäre ich aufgeschmissen gewesen. Manche Felder werden erst aktiv wenn andere Pflichtfelder gespeichert sind, Fehlermeldungen kommen auf Georgisch, Verifizierungsschritte sind nicht als solche erkennbar. Mit Claude als Echtzeit-Übersetzer und Navigator war es gut machbar.
Banking: Bank of Georgia vs. TBC
Ich habe Konten bei beiden großen Banken eröffnet — Bank of Georgia (BoG) als primäre, TBC als sekundäre. BoG bietet EUR-Konten an (entgegen manchem was man online liest). Die KYC-Fragen habe ich so beantwortet, wie ich arbeite: als Anbieter technischer Dienstleistungen. Das lief problemlos.
Für Nicht-Residenten: Ein BoG-Konto per POA (Power of Attorney) ist möglich — ohne Anreise. Für mein Standardkonto reichten notariell beglaubigte Kopien, eine Apostille war nicht nötig. Für SOLO-Konten wurde sie verlangt. Meine deutsche Mobilnummer hat für die SMS-Codes funktioniert. Wie das im Einzelnen abläuft, steht im Guide zur Kontoeröffnung per Vollmacht.
Arbeitserlaubnis
Wer als Ausländer in Georgien selbständig arbeitet, braucht inzwischen eine Arbeitserlaubnis — auch als Individual Entrepreneur.
Mein eigenes Verfahren läuft noch. Wie es abläuft, beschreibe ich in einem eigenen Artikel, sobald es abgeschlossen ist.
Steuerresidenz in Georgien
Unbeschränkt steuerpflichtig ist in Deutschland, wer dort einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 Abs. 1 EStG, §§ 8, 9 AO). Beides habe ich nicht. Einkünfte aus deutschen Quellen können trotzdem beschränkt steuerpflichtig sein.
Die georgische Steuerresidenz ist trotzdem wichtig: Wer nirgends ansässig ist, kann sich auf kein Doppelbesteuerungsabkommen berufen. Und wenn Banken, Kunden oder Behörden fragen, wo ich steuerlich ansässig bin, liefert das Zertifikat eine klare Antwort.
Voraussetzung: 183 Tage in Georgien in einem Zeitraum von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten, der im jeweiligen Steuerjahr endet (Art. 34 Abs. 2 Steuergesetzbuch). Jeder angefangene Tag zählt (Art. 34 Abs. 5). Einen Mietvertrag oder eine Meldeadresse verlangt die Vorschrift nicht. Stempel im Pass allein sind kein verlässlicher Nachweis — nicht jeder Grenzübergang stempelt.
Fazit: Lohnt sich das?
Für mich: ja.
Die Kombination aus niedrigem Steuersatz, einfacher Registrierung, guter Bankinfrastruktur und dem wachsenden Kreis internationaler Selbständiger macht Georgien für meine Situation zum passenden Standort. Die Hürden sind real aber überwindbar — besonders wenn man weiß worauf man achten muss.
Wie immer gilt: jeder hat eine andere Ausgangssituation — Herkunftsland, Einkommensstruktur, laufende Verträge. Was für mich funktioniert muss nicht für jeden passen. Im Zweifel mit einem Steuerberater sprechen, der internationale Sachverhalte kennt.
Mehr Guides aus Tbilisi
Georgisches Banking, Firmenstruktur und Alltag vor Ort — praktisch erklärt, aus erster Hand.
Banking-Guide lesen Oder zurück zur Startseite